Geschäftsveräußerung im Ganzen

Geschäftsveräußerung im Ganzen
1. Begriff: Übertragung eines Unternehmens oder des Betriebes eines Unternehmens im Ganzen.
- 2. Allgemeine rechtliche Regelungen:  Veräußerung.
- 3. Umsatzsteuer: G.i.G. unterliegt seit dem 1.1.1994 nicht mehr der Umsatzsteuer, wenn sie – entgeltlich oder unentgeltlich – an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erfolgt (§ 1 Ia UStG). Eine G.i.G. ist auch dann anzunehmen, wenn einzelne nicht wesentliche Wirtschaftsgüter von der Übertragung ausgeschlossen werden. Der erwerbende Unternehmer tritt an die Stelle des Veräußerers.
- 4. Einkommensteuer:  Veräußerungsgewinn.

Lexikon der Economics. 2013.

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